/ ETHIKKODEX


Der Ethikkodex der CSU Soc. coop. stellt ein Ziel zur Verbesserung der Organisation dar (in Anwendung des Gesetzesdekrets 231/2001) und wurde vom Verwaltungsrat am 15.10.2018 genehmigt.


EINLEITUNG

Die Genossenschaft CSU (Akronym für Cooperativa Servizi Urbani) ist eine Produktionsgenossenschaft mit Sitz in Bozen. Die CSU verwaltet verschiedene Tätigkeiten, darunter oberirdische und unterirdische Parkplätze, Kassiertätigkeiten, Nebendienstleistungen bei Messen, Theatern, Museen und Buchhandlungen, Front-Office- und Empfangsdienste sowie Reinigungsdienste. Die von der CSU ausgeübten Tätigkeiten variieren je nach Marktnachfrage und je nachdem, ob Dienstleistungsaufträge, meist von öffentlichen Auftraggebern, vergeben werden oder nicht. Die CSU ist mit der Bundesliga der Genossenschaften und Gegenseitigkeitsgesellschaften mit Sitz in Rom und mit dem territorialen Legacoopbund verbunden.

Die CSU-Genossenschaft ist der Ansicht, dass es von grundlegender Bedeutung ist, ihre Aktivitäten auf die Förderung der Arbeit und die Achtung ethischer Werte zu gründen, sowohl um das gute Funktionieren und die Glaubwürdigkeit der Genossenschaft selbst zu fördern, als auch um einen konstanten Bezugspunkt im Laufe der Zeit für ihre Auftraggeber und Kunden zu bieten.

Vor diesem Hintergrund hat die CSU beschlossen, den vorliegenden Ethikkodex zu verabschieden, der in einem einzigen Dokument die Grundsätze zusammenfasst, an denen sich das Handeln der für die CSU tätigen Personen orientieren muss. 


Adressaten des Ethikkodexes sind alle Aktionäre der CSU sowie ihre Angestellten und Mitarbeiter in jeder Funktion, auch wenn sie keine Aktionäre sind.   


Sie sind verpflichtet, den Inhalt dieses Ethik-Kodex zu kennen, zu seiner Umsetzung beizutragen und die in ihm entwickelten Grundsätze zu verbreiten.

Der Ethikkodex wird auch all jenen zur Kenntnis gebracht, mit denen Geschäftsbeziehungen unterhalten werden. In die vertraglichen Beziehungen mit diesen Parteien wird eine besondere Klausel zur Einhaltung der in diesem Kodex festgelegten Verhaltensregeln aufgenommen.

Die im Ethikkodex enthaltenen Regeln beschreiben das Verhalten, das die Adressaten aufgrund der geltenden zivil- und strafrechtlichen Gesetze und der tarifvertraglichen Verpflichtungen einzuhalten haben.

Wer gegen die Regeln des Ethik-Kodexes verstößt, beschädigt das Vertrauensverhältnis zur CSU und wird mit den vorgesehenen Sanktionen belegt. Mit der Anwendung des Ethikkodex ist der Verwaltungsrat betraut, der sich des Aufsichtsrats (kurz: KV) als Kontrollorgan bedient.


I. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE 

Die Adressaten dieses Ethik-Kodexes müssen sich im Rahmen ihrer Zuständigkeit an die folgenden Grundsätze halten:

  • in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften zu handeln;
  • Mitglieder und Partner, Mitarbeiter, Angestellte, Kunden/Auftraggeber und Endkunden, Lieferanten, die umliegende Gemeinschaft und Institutionen sowie alle Dritten, mit denen sie aus beruflichen Gründen in Beziehung treten, ehrlich, fair, unparteiisch und unvoreingenommen umzugehen;
  • einen fairen Wettbewerb auf dem Markt;
  • ihre eigene Gesundheit und Sicherheit und die von Dritten zu schützen;
  • die potenziell schädlichen Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf die Umwelt zu überwachen und gegebenenfalls zu minimieren;
  • die Vertraulichkeit der Informationen über die CSU, die Mitglieder, die Empfänger der von der Genossenschaft erbrachten Dienstleistungen, die Mitarbeiter und die Lieferanten zu wahren;
  • mögliche Interessenkonflikte mit der CSU zu vermeiden oder im Voraus zu erklären;
  • die geistigen und materiellen Güter der CSU entsprechend ihrem Verwendungszweck zu nutzen, dass ihre Erhaltung und Funktionsfähigkeit gewährleistet ist.

Die Adressaten des Ethikkodexes sind sich der Bedeutung der Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche bewusst und verpflichten sich außerdem, die Ausübung ihrer eigenen Funktionen, jeweils auf der Ebene, für die sie zuständig sind, mit den in diesen Vorschriften enthaltenen Grundsätzen in Einklang zu bringen und insbesondere sorgfältig zu überwachen, dass die Genossenschaft sich nicht unwissentlich an Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung beteiligt.


 

II. VERHALTEN BEI DER VERWALTUNG VON BEZIEHUNGEN 

A) Beziehungen zu den Mitgliedern

Die CSU richtet ihre Aktivitäten auf die Zufriedenheit und den Schutz ihrer Mitglieder und Partner aus und achtet dabei auf Wünsche, die eine Verbesserung der Qualität der Dienstleistungen begünstigen können.

In den Beziehungen zu den Mitgliedern ist jede Art von Diskriminierung verboten.. 

 

B) Beziehungen zu Angestellten und Mitarbeitern

Die Genossenschaft erkennt die Bedeutung der Humanressourcen als unverzichtbaren Faktor für ihre Existenz und den Erfolg ihrer Aktivitäten an. Aus diesem Grund schützt und fördert die CSU den Wert der Humanressourcen, um die Fähigkeiten eines jeden Mitarbeiters/Angestellten ständig zu verbessern.

Die CSU bietet allen Mitarbeitern auf der Grundlage ihrer beruflichen Qualifikation und ihrer individuellen Fähigkeiten gleiche Chancen, ohne jegliche Diskriminierung aufgrund von Religion, ethnischer Zugehörigkeit, politischer oder gewerkschaftlicher Überzeugung oder Geschlecht. Daher wählt die Genossenschaft ihre Mitarbeiter nach Kriterien der Leistung und Kompetenz aus, stellt sie ein, entlohnt sie und organisiert sie, wobei eine weitgehende Gleichstellung und Gleichbehandlung gewährleistet ist.

Das Arbeitsumfeld ist nicht nur im Hinblick auf die Sicherheit und die persönliche Gesundheit der Mitarbeiter angemessen, sondern begünstigt auch die gegenseitige Zusammenarbeit und den Teamgeist unter Berücksichtigung der moralischen Persönlichkeit jedes Einzelnen und ist frei von Vorurteilen, Einschüchterung, unerlaubter Beeinflussung oder unangemessenen Unannehmlichkeiten.

Die Genossenschaft erkennt die Gewerkschaften an, die den Tarifvertrag und die für ihre Mitarbeiter geltenden Betriebsvereinbarungen unterzeichnet haben, und unterhält mit ihnen Beziehungen, die auf größtmöglicher Transparenz und Unparteilichkeit beruhen und die den vertraglichen Bestimmungen entsprechen.


C) Beziehungen zu Auftraggebern und Endkunden

Generell ist die CSU bestrebt, dass die Beziehungen zu den Auftraggebern und zu den Kunden/Endnutzern der angebotenen Dienstleistungen von Werten wie Transparenz, Korrektheit und Rechtmäßigkeit sowie von der Achtung der Menschenwürde geprägt sind. Die CSU erbringt die ihr anvertrauten Dienstleistungen unter Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen und spezifischen Vereinbarungen.


D) Beziehungen zu den Lieferanten

Die Auswahl der Lieferanten und die Festlegung der Einkaufsbedingungen müssen auf einer objektiven Bewertung der Qualität, des Preises der nachgefragten Waren und Dienstleistungen sowie der Fähigkeit beruhen, Waren und Dienstleistungen auf einem, den Anforderungen der Genossenschaft entsprechend, angemessenen Niveau zeitnah zu liefern, wie dies im dazugehörigen Verfahren vorgesehen ist. In keinem Fall darf ein Lieferant aufgrund persönlicher Beziehungen, Günstlingswirtschaft oder anderer Vorteile als dem ausschließlichen Interesse und Nutzen der CSU einem anderen vorgezogen werden.


E) Beziehungen zur öffentlichen Verwaltung

In den Beziehungen zur öffentlichen Verwaltung achtet die CSU bei jeder Handlung, jedem Verhalten und jeder Vereinbarung darauf, dass sie von größtmöglicher Transparenz, Fairness und Rechtmäßigkeit geprägt sind.

Zu diesem Zweck verpflichtet sich die Genossenschaft, in der Beziehung zur öffentlichen Verwaltung zu vermeiden, dass die Beziehung von einer einzigen Person geleitet wird, um das Risiko von Verhaltensweisen zu minimieren, die gegen das Gesetz und den vorliegenden Ethikkodex verstoßen.

Darüber hinaus haben die Adressaten dieses Ethik-Kodexes Folgendes zu unterlassen:

  • ein Verhalten, das die Entscheidung des öffentlichen Gesprächspartners in unzulässiger Weise beeinflusst
  • Vorschläge für Beschäftigungs- und/oder Geschäftsmöglichkeiten, die den Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung persönlich zugutekommen können
  • vertrauliche Informationen zu erfragen oder zu erhalten, die die Integrität oder den Ruf einer der Parteien gefährden könnten.

 

F) Geschenke, Präsente und Zuwendungen.

Es ist keine Form von Geschenken erlaubt, die als Überschreitung der normalen Geschäftspraktiken oder der Höflichkeit interpretiert werden könnten oder die in irgendeiner Weise darauf abzielt, eine Vorzugsbehandlung bei der Ausübung einer Tätigkeit im Zusammenhang mit der CSU zu erlangen.

Insbesondere ist jede Form von Geschenken an Beamte oder ihren Familienangehörigen verboten, die ihre Unabhängigkeit beeinflussen oder sie dazu verleiten könnten, sich einen Vorteil zu verschaffen. Ein Geschenk ist jede Art von Vorteil, ob versprochen, angeboten oder erhalten (kostenlose Teilnahme an Kursen/Projekten, Arbeitsangebote, wiederholte Essensangebote usw.).

Die angebotenen Geschenke, mit Ausnahme von Geschenken von geringem Wert, müssen ausreichend dokumentiert werden, um eine Überprüfung zu ermöglichen, und sie müssen vom Präsidenten genehmigt und dem Aufsichtsrat gemeldet werden.

Empfänger dieses Ethikkodexes, die Geschenke oder Zuwendungen erhalten, die nicht unter die zulässigen Fälle fallen, müssen den Aufsichtsrat benachrichtigen, der deren Angemessenheit prüft und den Absender über die Politik der CSU in dieser Angelegenheit informiert.

 

III. GESUNDHEIT, SICHERHEIT, UMWELT

A) Gesundheit und Sicherheit.

Die Adressaten des Ethik-Kodex tragen zur Risikoprävention und zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit für sich selbst, für ihre Kollegen und für Dritte bei, unbeschadet ihrer individuellen Verantwortung im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

Sie müssen ein Klima der gegenseitigen Achtung der Würde, der Ehre und des Ansehens jedes Einzelnen aufrechterhalten und dabei die in der Genossenschaft bestehende Organisation beachten.

Im Rahmen der Tätigkeit der Genossenschaft besteht ein absolutes Verbot des Missbrauchs von alkoholischen Substanzen oder des Konsums von Betäubungsmitteln sowie ein Rauchverbot am Arbeitsplatz, unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und in jedem Fall dort, wo das Rauchen die Strukturen und das Vermögen der Genossenschaft oder die Gesundheit und Sicherheit der Kollegen und Dritter gefährden kann. 

B) Schutz der Umwelt.

Die Umwelt ist ein wichtiges Gut der Gemeinschaft, zu dessen Schutz die CSU beitragen möchte. Die Adressaten dieses Kodex tragen zum Schutz der Umwelt bei, indem sie auf ein umweltschädigendes Verhalten verzichten.

 

IV. BEHANDLUNG VON INTERNEN INFORMATIONEN INTERNE 

Alle Informationen und sonstige Unterlagen, die die Adressaten dieses Ethikkodexes im Zusammenhang mit ihrer Beschäftigung oder ihren beruflichen Beziehungen erhalten, sind streng vertraulich und bleiben Eigentum der Genossenschaft. Diese Informationen können sich auf gegenwärtige und zukünftige Aktivitäten beziehen, einschließlich noch nicht veröffentlichter Nachrichten, Informationen und Ankündigungen, auch wenn diese bald veröffentlicht werden. Diejenigen, die aus beruflichen Gründen Zugang zu vertraulichen Informationen über die Genossenschaft haben, dürfen diese nicht zu ihrem eigenen Vorteil und/oder dem von Familienmitgliedern, Bekannten oder Dritten im Allgemeinen nutzen, sondern ausschließlich zur Ausübung ihrer eigenen beruflichen Tätigkeit. Sie müssen auch besonders darauf achten, keine vertraulichen Informationen preiszugeben und jede missbräuchliche Verwendung dieser Informationen zu vermeiden. In jedem Fall wird empfohlen, alle Informationen, die die Genossenschaft und die Arbeit oder berufliche Tätigkeit betreffen, vertraulich zu behandeln.


V. NUTZUNG VON IT-RESSOURCEN 

Computer- und Telematik Ressourcen sind für die CSU ein grundlegendes Instrument für die effiziente Verwaltung ihrer Aktivitäten. Alle in den Informatik- und Telematiksystemen gespeicherten Informationen, einschließlich der elektronischen Post, sind Eigentum der CSU und dürfen ausschließlich für die Ausübung ihrer Tätigkeiten in der angegebenen Art und Weise und innerhalb der vorgegebenen Grenzen verwendet werden.

Auch um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen (insbesondere der DSGVO) zu gewährleisten, vermeidet CSU die Verwendung von IT- und Telematikinstrumenten zur Sammlung, Speicherung und Verbreitung von Daten und Informationen für andere Zwecke als die Tätigkeit der Genossenschaft. Die Empfänger des Kodex verzichten auch auf die unerlaubte Nutzung der IT-Ressourcen und halten sich an die Vorschriften zum Urheberrecht und am Verbot des Herunterladens von illegalen, nicht authentischen Inhalten oder Softwares.

 

VI. BÜCHER UND UNTERLAGEN

Die CSU führt genaue und vollständige Aufzeichnungen über alle buchhalterischen Aktivitäten und Transaktionen.

Auf diese Weise gewährleistet die CSU ein Höchstmaß an Transparenz bei der Rechnungslegung gegenüber ihren Mitgliedern und externen Stellen und vermeidet falsche, irreführende oder täuschende Einträge.

Zur Durchführung der Verwaltungs- und Buchhaltungstätigkeiten setzt die zuständige Stelle ständig aktualisierte Instrumente und Programme ein, die die Effizienz der Prozesse und ihre Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsgrundsätzen optimieren und die notwendigen Kontrollen und Überprüfungen der Korrektheit des Entscheidungs-, Genehmigungs- und Durchführungsprozesses der Maßnahmen und Operationen der Genossenschaft begünstigen. Die CSU ist der Ansicht, dass Fairness und Transparenz der Jahresabschlüsse wichtig sind.

 

VII. VERHALTEN DER GENOSSENSCHAFT 

Die CSU stützt ihr Geschäftsgebaren auf die formelle und materielle Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, sowohl bei der Verwaltung aller internen Beziehungen als auch bei der Herstellung von Produkten. Die CSU beachtet auch die nationalen und internationalen Vorschriften zum Schutz von Marken und Unterscheidungsmerkmalen. 

 

VIII. INTERESSENKONFLIKTE

Die Adressaten des Ethik-Kodex müssen alle Situationen und Tätigkeiten vermeiden, in denen ein - wenn auch nur potenzieller - Interessenkonflikt zwischen ihren persönlichen wirtschaftlichen Tätigkeiten und den Aufgaben, die sie innerhalb der Struktur, der sie angehören oder auch nur wahrnehmen, entstehen könnte.

Es ist nicht gestattet, eigene Interessen zum Nachteil der Interessen der Genossenschaft zu verfolgen oder das Vermögen der Genossenschaft unbefugt persönlich in Anspruch zu nehmen.


IX. GÜLTIGKEIT DES ETHIK-KODEXES 

Verstöße der Mitglieder gegen die Bestimmungen des Ethikkodex können gemäß den Bestimmungen der Satzung der Genossenschaft einen Ausschluss von der Mitgliedschaft begründen.

Für die Arbeitnehmer kann die Nichteinhaltung der Regeln des Kodex einen Verstoß gegen die Pflichten des Arbeitsverhältnisses darstellen, mit allen Sanktionsfolgen, die in den geltenden Vorschriften und Tarifverträgen vorgesehen sind, auch im Hinblick auf die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses. Ein Verstoß gegen die Regeln des Ethikkodex kann auch zum Ersatz des der Genossenschaft entstandenen Schadens führen. Was die Nichteinhaltung der Bestimmungen dieses Ethik-Kodexes durch Berater, Mitarbeiter im Allgemeinen, Lieferanten von Waren oder Dienstleistungen betrifft, so sind die entsprechenden Sanktionsbestimmungen in den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen enthalten.. 

 

X. UMSETZUNG UND KONTROLLE 

Mit der Umsetzung des Ethikkodexes ist der Verwaltungsrat betraut, der sich des Aufsichtsrats als Kontrollorgan bedient.

Dieser Verhaltenskodex wird so weit wie möglich an alle Adressaten verbreitet. Der Aufsichtsrat ist mit den folgenden Aufgaben betraut:

  • Überwachung der Einhaltung des Kodex und seiner Verbreitung bei allen Adressaten;
  • alle Berichte über Verstöße gegen den Kodex zu überprüfen und den Verwaltungsrat über die Ergebnisse der Überprüfungen im Hinblick auf die Verhängung etwaiger Sanktionen zu informieren;
  • Änderungen am Inhalt des Kodex vorzuschlagen, um ihn an den sich wandelnden Kontext, in dem die Genossenschaft tätig ist, anzupassen.

 

XI. MELDUNG VON REGELVERSTÖSSEN UND UNETHISCHEM VERHALTEN

Jede Information über einen möglichen Verstoß gegen die in diesem Kodex vorgesehenen Grundsätze oder gegen den Geist dieses Kodex ist unverzüglich dem Vorgesetzten zu melden, der das Aufsichtsorgan regelmäßig über die eingegangenen Meldungen und Auskunftsersuchen unterrichtet, unbeschadet der Notwendigkeit einer sofortigen Meldung, wenn ein schwerwiegender Verstoß gegen die Bestimmungen des Kodex gemeldet wird.

Die CSU garantiert, dass die Identität von Hinweisgebern unbeschadet rechtlicher Verpflichtungen vertraulich behandelt wird, und ergreift Maßnahmen, um zu verhindern, dass sie Vergeltungsmaßnahmen ausgesetzt werden.

Um anonyme Meldungen zu ermöglichen, hat die CSU einen speziellen Briefkasten eingerichtet, der regelmäßig vom Aufsichtsrat kontrolliert wird. Jeder Adressat wird ermutigt, weitere Informationen oder Klarstellungen zu den Grundsätzen dieses Kodex anzufordern. Dies gilt unbeschadet des Rechts jedes Adressaten, Informationen anzufordern oder Berichte direkt an den Aufsichtsrat zu übermitteln, und zwar an folgende E-Mail:

odv@csu-online.it


XII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 

Dieser Ethikkodex gilt ab dem heutigen Datum und bis zu seiner Änderung.

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